Haftplfichtversicherung für Hunde
Die Aussage vieler Hundehalter: Ich brauche doch keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung /„Hundehaftpflicht“!
Mein Hund ist immer an der Leine.
Mein Hund ist nur auf dem Grundstück.
Mein Hund ist so klein.
Mein Hund ist topp ausgebildet.
Mein Hund ist auf Kommandos geschult.
usw.
Richtig, wenn das garantiert zu 100% zutrifft und Sie beim letzten Lotto Jackpott mehrere Millionen gewonnen haben und diese noch besitzen, dann brauchen Sie nicht unbedingt eine Tierhalterhaftpflicht. Für alle anderen Hundebesitzer gilt:
- Sobald der Hund in meinem Besitz ist muss ich eine Hunde-Haftpflichtversicherung abschließen.
- In meinem eigenen Interesse und nicht für die Versicherungsgesellschaft.
Versicherung Warum?
Gerade in letzter Zeit haben Unfälle mit Hunden, auch mit unseren Kerrys, zu dramatischen Situationen geführt. Diese habe Auswirkung auf das gesamte zukünftige Leben und können massiv auf die Existenz der Besitzer Einfluss nehmen. Wir reden hier nicht über den eventuellen Verlust unseres Hundes, der kommt in den meisten Fällen mit einem Schrecken davon. Wir reden von finanziellen Forderungen die auf Grund der entstanden Schäden an den Halter gestellt werden.
Wir müssen uns im Klaren darüber sein, welche Schäden überhaupt an uns als Hundehalter herangetragen werden, wenn der Fall der Fälle eingetreten ist. Etwas Theorie bleibt uns leider nicht erspart – Schadensformen:
- Personenschäden
- Behandlungskosten
- Krankenhauskosten
- Kosten für Kuren und Reha-Maßnahmen
- Schmerzensgeld
- Renten
- Beerdigungskosten
- Sachschäden
- Reparaturkosten
- Renovierungskosten
- Wertersatz
- Wertminderung
- Vermögensschäden
- Verdienstausfall
- Nutzungsausfall
ein Beispiel
Ihr Hund reißt sich von der Leine los und läuft auf eine Strasse zu. Der ankommende Autofahrer bremst stark ab, verliert hierbei die Kontrolle über sein Fahrzeug und fährt auf den Bürgersteig, wo sich eine Gruppe Fußgänger befindet. Das Fahrzeug kommt an der Hauswand zum stehen. Die Fußgänger konnten, bis auf einen 25jährigen Mann, dem ankommenden Fahrzeug ausweichen. Der Hund ist verstört zu seinem Besitzer zurückgelaufen.
Der Sachschaden ist relativ einfach zu ermitteln. Kosten für Fahrzeugbergung, Fahrzeugreparatur, Wertminderung, Leihwagen, Reparatur der Hausfassade, Beseitigung und Entsorgung von Motoröl und Kraftstoff auf dem Gehweg durch die Feuerwehr, Absperrmaßnahmen durch die Polizei, Einsatz des Krankenwagens für den Fußgänger. Je nach Fahrzeug und Schaden am Gebäude müssen Sie zwischen 15.000€ und 25.000€ für diesen Sachschaden rechnen.
Die Personenschäden sind das weitaus größere Problem. Hier können Kosten auf Sie zukommen die fast nicht zu überschauen sind. Die leichten Plesuren des Fahrzeugführers wurden hausärztlich versorgt. Der Kopfschmerz und die Nackenschmerzen waren erst nicht das große Problem. Auch die Beule am Knie war nicht so schlimm. Mehr hatte der Fußgänger abbekommen. Der junge Mann wurde durch den Aufprall mit dem Fahrzeug zu Boden geschleudert und schlug unglücklich mit dem Kopf auf den Boden. Nach einer Erstversorgung vor Ort wurde er in eine Unfallklinik eingeliefert. Der Fahrzeugführer musste im Verlaufe der nächsten Tage mehrmals zu verschieden Ärzte. Neben einer Gehirnerschütterung und eines Schleudertrauma verschlimmerte sich der Zustand seines Kniegelenkes. Eine Operation und eine anschließende Reha-Maßnahme waren die Folge. Trotz aller Bemühungen ist das Knie nicht voll funktionsfähig und der Fahrer seit dem Unfall gehbehindert. Sämtliche Kosten, auch die zukünftigen Kosten wie Schmerzensgeld, ggf. Rentenzahlungen, weitere Reha-Maßnahmen, Gutachtenkosten usw. muss der Hundehalter zahlen – Kosten im sechsstelligen Bereich. Der Fußgänger ist nach dem Unfall Invalide. Er kann nicht mehr arbeiten und ist pflegebedürftig. Die bisherigen Behandlungskosten betragen mehrere zehntausend Euro. Die Invaliditätszahlungen für die nächsten ca. 40 Jahre und Renten sind noch gar nicht abzusehen. Das Schmerzensgeld muss noch vor Gericht geklärt werden. Diverse Gutachter sind zu zahlen.
Sie sehen in diesem Fall sind die Personenschäden in einem Bereich von mehreren Hunderttausend Euro und ein Ende ist noch nicht in Sicht. Alles müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen, denn das Bürgerliche Gesetzbuch § 823, Abs.1 legt ganz klar fest:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Gehen Sie als Hundehalter kein unnötiges Risiko ein. Wie das Beispiel zeigt sind die finanziellen Folgen nicht überschaubar.
Tierhalterhaftpflichtversicherungen sind Ihre einzige Chance dieses Risiko abzuwenden.
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. -rj-
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